Energie-Vor-Ort-Beratung

Die Energie-Vor-Ort-Beratung gibt Aufschluss über versteckte Energiesparpotentiale, sie kann die Grundlage für eine Sanierung sein unter Berücksichtigung der vielfältigen Anforderungen. Die Energie-Vor-Ort-Beratung wird vom Staat bezuschusst (60%, max. 800 € für 1-2 Familien-Häuser, 1100 € für Mehrfamilienhäuser).

Eine vorab durchgeführte Energieberatung soll vor allem unwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vermeiden helfen, es soll eine energetische Optimierung des Gebäudes eventuell unter Nutzung staatlicher Fördermittel erreicht werden. Dabei soll eine hohe Qualität der Sanierungsmaßnahmen gesichert werden.

Alle Sanierungsmaßnahmen werden aufeinander abgestimmt, so dass eine Optimierung der Sanierungskosten und der energetischen Wirkung erfolgt.

Grundsätzlich lassen sich zwei Wege in der Beratung gehen:

  1. Die Sanierung einzelner Bauteile ist eine Möglichkeit. Bei der Nutzung von KfW-Fördermitteln sind technischen Mindestanforderungen an Bauteildicke bzw. Materialeinsatz zu erfüllen. Eine Fördermittelnutzung ist jedoch nicht zwingend.
  2. Bei der Sanierung des gesamten Gebäudes ermöglicht die Berechnung eine Optimierung und Abstimmung aller Bauteile aufeinander. Dies führt zu weniger dicken Dämmdicken und effizienteren Heizungsanlagen. Auch die Fördermittel sind dann attraktiver.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ermöglicht bei Unwirtschaftlichkeit die Abweichung von den Forderungen in dieser Verordnung. Den Nachweis über eine Unwirtschaftlichkeit kann Ihr Energieberater führen.

Eine Energie-Vor-Ort-Beratung verpflichtet nicht zu einer Sanierung.

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