Die Energie-Vor-Ort-Beratung gibt Aufschluss über versteckte Energiesparpotentiale, sie kann die Grundlage für eine Sanierung sein unter Berücksichtigung der vielfältigen Anforderungen. Die Energie-Vor-Ort-Beratung wird vom Staat bezuschusst (60%, max. 800 € für 1-2 Familien-Häuser, 1100 € für Mehrfamilienhäuser).
Eine vorab durchgeführte Energieberatung soll vor allem unwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vermeiden helfen, es soll eine energetische Optimierung des Gebäudes eventuell unter Nutzung staatlicher Fördermittel erreicht werden. Dabei soll eine hohe Qualität der Sanierungsmaßnahmen gesichert werden.
Alle Sanierungsmaßnahmen werden aufeinander abgestimmt, so dass eine Optimierung der Sanierungskosten und der energetischen Wirkung erfolgt.
Grundsätzlich lassen sich zwei Wege in der Beratung gehen:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ermöglicht bei Unwirtschaftlichkeit die Abweichung von den Forderungen in dieser Verordnung. Den Nachweis über eine Unwirtschaftlichkeit kann Ihr Energieberater führen.
Eine Energie-Vor-Ort-Beratung verpflichtet nicht zu einer Sanierung.