Die Energieeinsparverordnung (PDF) fordert für jedes vermietete, verpachtete Gebäude sowie Gebäude die veräußert werden sollen sowie für neue Gebäude einen Energieausweis.
Einen Energieausweis benötigt man nicht, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder wenn es selbst genutzt wird.
Für kleine Gebäude (unter 5 WE) ist ein Bedarfsenergieausweis erforderlich. Für Gebäude ab 5 WE und für Nichtwohngebäude kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn alle Verbrauchsdaten (Energierechnungen) für 3 zusammenhängende Jahre vorhanden sind.
Für jeden Energieausweis wird durch uns eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt, um relevante Gebäudedaten aufzunehmen und ggf. die Fragen des Eigentümers zum Gebäude zu beantworten.
Energieausweise dienen dem energetischen Vergleich von Gebäuden und sollen den Nutzern eine grobe Abschätzung von Energiekosten ermöglichen und eine evtl. notwendige Sanierung des Gebäudes in den Fokus des Eigentümers rücken. Ein Verbrauchsausweis kann nicht mit einem Bedarfsausweis verglichen werden.