Öffentliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Die nach jeweils ca. 25 Jahren erforderliche Sanierung oder Teilsanierung eines Gebäudes ist heute immer eine energetische Sanierung. Energetische Sanierungen werden durch den Staat mit attraktiven Krediten und Zuschüssen gefördert. Zur Qualitätssicherung der geförderten Maßnahmen ist eine energetische Beratung und energetische Baubegleitung notwendig

Für alle energetischen Maßnahmen stehen öffentliche Fördermittel zur Verfügung, die man mit überschaubarem Aufwand erhalten kann.

Es gibt zinsverbilligte Kredite und attraktive Zuschüsse unterschiedlicher Höhe.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Zuschüsse umso höher sind, je besser das Energieniveau des Gebäudes ist. Für das Finden des Optimums muss der Energieberater Berechnungen durchführen, die dann auch Grundlage für das Onlineformular sein können. Das Onlineformular ist Bestandteil des Kredit- oder Zuschussantrages der KfW.

Für die Beantragung öffentlicher Zuschüsse ist ein gelisteter Energieberater (www.energieeffizienzexperten.de) erforderlich.

Denkmalsanierung oder Sanierung einer „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“

Aus Sicht der Förderung einer Sanierung und der gesetzlichen Anforderungen ist eine Sanierung eines solchen Gebäudes sehr interessant.

Wer ein Denkmal besitzt, weiß das meistens. Denkmale sind in der Denkmalliste zu finden, die jede Gemeinde besitzt (meist auch im Internet).

„Erhaltenswerte Bausubstanz“ ist ein Gebäude, für das ein besonderes (öffentliches) Interesse der Erhaltung besteht, welches aber nicht auf der Denkmalliste zu finden ist. Die Bestätigung kann man sich mit einem Formular beim Bauamt seiner Gemeinde holen.

Bei der Sanierung solcher Gebäude darf von den Forderungen der EnEV abgewichen werden. Bei der KfW-Förderung werden beide Gebäude gleichermaßen betrachtet. Hier gibt es höhere Zuschüsse als für andere Gebäude bei reduzierten technischen Anforderungen.

Energetische Baubegleitung

Für die Qualitätssicherung bei allen öffentlich geförderten Sanierungsmaßnahmen ist eine energetische Baubegleitung gefordert.

Den Nachweis der sinnvoll eingesetzten Fördermittel muss der Energieberater nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der Förderbank erbringen. Es ist notwendig die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen während der Baumaßnahme zu überwachen und alle Änderungen in die Berechnung einzupflegen. Dann ist der Bauherr vor einer wesentlichen Abweichung von der Vorgabewerten, die den Verlust der Fördermittel zur Folge haben können, sicher und der Energieberater kann bei Abweichungen sofort Alternativen vorschlagen, die eine Verschlechterung des Energieniveaus verhindern.

Die energetische Baubegleitung wird in Verbindung mit einigen Förderprogrammen mit 50% bezuschusst.

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